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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 
1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von
Dienstleistungen und Werkleistungen durch Johanna Wick
1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Johanna Wick oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Johanna Wick ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Johanna Wick den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.
1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
 
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)
2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Johanna Wick vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.
2.4 Gegenstand der Beauftragung von Johanna Wick durch einen Kunden können die Hochzeitsfotografie, Paarfotografie, Familienfotografie, Neugeborenenfotografie, Businessfotografie, Eventfotografie, Babybauchfotografie etc. sein.
 
3. Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion
3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Johanna Wick zu äußern.
3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
3.3 Für den Fall, dass Johanna Wick einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
3.4 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Anna-Johanna Wick ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.
 
4. Stornierung durch Kunden
4.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von Johanna Wick erhalten hat, hält sich Johanna Wick diesen Termin für den Kunden frei.
4.2 Für diese Reservierung wird bei bestimmten Shootings (z.b Hochzeit) eine Reservierungsgebühr von 20% des Gesamtbetrages (Entgelte für Shooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde nach Bestätigung des Auftrages. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Johanna Wick einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
4.3 Sollten bei einem vereinbarten Shooting zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Studiogebühren, anfallen, sind diese bereits vor dem Shooting, also zum Zeitpunkt der Buchung, vom Kunden an Johanna Wick zu entrichten. Im Falle einer Stornierung des Shootings von der Seite des Kunden gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Studios oder Dienstleisters. Etwaige anfallende Kosten trägt der Kunde. Johanna Wick übernimmt keine Kosten.

4.4. Stornierung
4.4.1. Hochzeiten
- Die Stornierung bei Hochzeiten ist bis zu 31 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.
- Bei einer Stornierung ab 30 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
- Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.
- Die Stornierung von Hochzeiten gilt nur in schriftlicher Form, per E-Mail an: yourstory@johannawick.com
4.4.2. Fotoshooting / andere Fotoaufträge
Bei Shootings (ausgenommen Hochzeiten) muss die Reservierungsgebühr von 20% grundsätzlich nicht vor dem Shooting bezahlt werden und wird erst bei einer Stornierung fällig.
Die Stornierung bei Shootings ist bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr und evtl. anfallende Studiokosten müssen wie oben beschrieben gezahlt werden.
Bei Stornierung bis 5 Tage vor vereinbartem Termin werden 50% des vereinbarten Honorars, sowie evtl. anfallende Studiokosten fällig.
Bei Stornierung bis 24 Stunden vor vereinbartem Termin werden 70% des vereinbarten Honorars, sowie evtl. anfallende Studiokosten fällig
- Bei einer Stornierung ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder Nichterscheinen wird der gesamte Betrag fällig.
- Verspätungen von mehr als 30 Minuten ohne telefonische oder schriftliche Mitteilung (E-Mail) gelten als Nichterscheinen und werden in Rechnung gestellt.
4.5 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.
4.6 Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Shootinggebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr fällig.
 


5. Modalitäten der Leistungserbringung - Überlassung von Bildmaterial
5.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
5.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Johanna Wick. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben.
5.3 Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen.
5.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
5.5 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Johanna Wick zur Verfügung gestellt werden, müssen nach Ablauf einer einmonatigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.
 
6. Absage durch Johanna Wick- Änderungen im Shooting-Ablauf
6.1 Kann Johanna Wick aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf
Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten. Bei nicht ausführen des gesamten Auftrags, ist Johanna Wick zur Rückzahlung eines bereits gezahlten Betrages
verpflichtet. Johanna Wick wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Johanna Wick nicht.
6.2 Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, erstattet Johanna Wick umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Johanna Wick.

7. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
7.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Johanna Wick darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste
darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.
7.2 Der Kunde (Veranstalter) hat Johanna Wick darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
7.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information seiner Gäste und/ oder dem Johanna Wick gegenüber, stellt der Kunde damit Johanna Wick von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
7.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.
7.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Johanna Wick, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
 
8.Allgemeine Hinweise für Shootings
8.1 Johanna Wick übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
8.2. Während des gesamten Shootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/ die Kinder bei den Eltern.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind
etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
 
9. Bearbeitung der angefertigten Bilder
9.1 Die Bilder werden grundsätzlich durch Johanna Wick grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss. Ausgenommen hiervon (dieser zusätzlichen Vergütung) sind Shooting-Pakete, bei denen Johanna Wick ausdrücklich eine Retusche im Preis inbegriffen anbietet.
9.2 Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern.
9.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen.
 
10. Gutscheine
Der Kunde kann bei Johanna Wick Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Johanna Wick. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.
 
11 . Nutzungsrechte und Urheberrecht
11.1 Johanna Wick steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
11.2 Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet. Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
11.2 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
11.3 Johanna Wick räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Johanna Wick erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
11.4 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Johanna Wick zu informieren
bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Originaldatei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.
11.5 Auf Anfrage durch Johanna Wick ist der Kunde verpflichtet, Johanna Wick Auskunft über
den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
11.6 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Johanna Wick in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren.
11.7 Johanna Wick ist berechtigt nach mündlich oder schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden, die von ihm erstellten Lichtbildwerke zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen.
11.8 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Johanna Wick
11.9 Originale und Negative bleiben im Eigentum von Johanna Wick, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
 
12. Kundenbilder und deren Bearbeitung
12.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Johanna Wick ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.
12.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen sie Johanna Wick von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
12.3 Johanna Wick ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Johanna Wick verstoßen. In diesem Fall ist Johanna Wick berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Johanna Wick besteht nicht.
12.4 Eine Haftung von Johanna Wick für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/ Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Johanna Wick von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.
12.5 Sind Leistungen von Johanna Wick teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Johanna Wick auf Vergütung unberührt.
 
13. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
13.1 Für Johanna Wick vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Johanna Wick bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zustellen.
13.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Johanna Wick setzt voraus, dass Johanna Wick sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Johanna Wick nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
13.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
 
14. Vergütungsmodalitäten
14.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Johanna Wick genannten Honorare. Für Johanna Wick gilt die Kleinunternehmerreglung, es wird daher generell
keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
14.2 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht, sofern nicht anders angegeben, in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.
Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:
- jeder angefangene Kilometer 0,60€
- Verlängerung der Hochzeitsreportage in Höhe von 150,00 € für jede angefangene Stunde
14.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Johanna Wick ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um
unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.
14.4 Soweit der Kunde Leistungen von Johanna Wick in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangenverpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Johanna Wick gewährt.
 
15. Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
15.1 Johanna Wick ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der
vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Johanna Wick berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zustellen. Die Rechnungsstellung durch Johanna Wick erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. Bei Privatkunden ist die vereinbarte Vergütung, sofern nicht anders vereinbart, prompt nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Alle nachträglich vereinbarten Leistungen und Kosten werden in Rechnung gestellt und sind per Überweisung, bar oder Paypal zu zahlen.
15.2 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Johanna Wick sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.
15.3 Rechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Johanna Wick, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
 
16. Übertragung des Vertrages
Johanna Wick ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Johanna Wick für die Leistungen bleibt unberührt.
 
17. Vertraulichkeit
Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
 
18. Haftung von Johanna Wick und Verjährung
18.1 Johanna Wick haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18.2 Im Übrigen ist die Haftung von Johanna Wick auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 - fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
18.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Johanna Wick und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Johanna Wick. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
18.4 Johanna Wick haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.
18.5 Johanna Wick haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Johanna Wick erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
18.5 Johanna Wick haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Johanna Wick erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
18.6 Wird Johanna Wick von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Johanna Wick von der Haftung frei und erstattet Johanna Wick sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Johanna Wick bleibt hiervon unberührt.
18.7 Für Schäden an Johanna Wick durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Johanna Wick auf den Materialwert der
überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Johanna Wick nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene
Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
18.8 Johanna Wick haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Johanna Wick liegen.
18.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Johanna Wick verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
18.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Johanna Wick verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
18.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Johanna Wick sowie Dritten, die durch Johanna Wick eingeschaltet wurden.
 
19. Schadensersatz und Vertragsstrafe
19.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Johanna Wick zu zahlen.
19.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von A Johanna Wick) Weitergabe an Dritte,
Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
 
20. Kontaktformular
20.1 Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
20. 2. Auskunft, Löschung, Sperrung
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

21. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
21.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
21.2 Johanna Wick nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
21.3 Erfüllungsort ist Berlin. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Berlin.
21.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
21.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleibt.

Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Sie haben das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Adresse für den Widerruf:

yourstory@johannawick.com
Johanna Wick
Kaulsdorerstraße 303
12555 Berlin

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